Welche Unfallversicherung ist die richtige für mich?
Überversichert, unterversichert oder ganz und gar falsch versichert. Wann immer die Sprache auf das Thema Versicherungen kommt, ist zuweilen eine nicht zu unterschätzende Unsicherheit bei den Verbrauchern zu beobachten. Welche Leistungen sollten in einer guten Versicherung eingeschlossen sein, welche Prämien und Sonderzahlungen sind zu beachten und ist es überhaupt sinnvoll, zusätzlich zu der gesetzlichen auch noch eine private Unfallversicherung abzuschließen? Die Antwort lautet, wie so oft im Leben: kommt darauf an. Wo für den einen der Schutz aus der gesetzlichen Versicherung für die Vorsorge angemessen und ausreichend ist, kann es für den ein oder anderen durchaus angemessen sein, diesen Schutz noch um eine private Komponente zu ergänzen. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich. Nicht nur zwischen gesetzlicher und privater Versicherung, sondern auch und vor allem zwischen den verschiedensten privaten Anbietern.
Leistungen
Diese sind im Sozialgesetzbuch VII geregelt. Versicherte kraft Gesetz sind dabei zunächst einmal alle Beschäftigten und Lernenden, übrigens auch Schul- und Kindergartenkinder sowie Studierende. Aber auch ehrenamtlich Tätige und Personen, die bei einem Unglücksfall erste Hilfe leisten oder beispielsweise Blut oder körpereigene Organe spenden, sind durch die gesetzlichen Bestimmungen erfasst. Wer nun zu dem versicherten Personenkreis gehört und einen Arbeitsunfall erleidet oder an einer Berufskrankheit erkrankt, kommt in den Genuss der gesetzlichen Leistungen. Beide Vorfälle sind dabei nach dem Gesetz klar definiert. Ein Arbeitsunfall ist dabei zunächst einmal ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, welches zeitlich begrenzt ist und zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führt. Mit eingeschlossen sind hierbei per se auch Wegeunfälle, sie sich auf dem Weg von oder zur Arbeit oder Schule nach Hause ereignen. Allerdings gibt es hier auch einige Ausnahmen, welche die Rechtsprechung schon mehr als einmal mit dem Versuch beschäftigt haben, die Begriffe Abwege und Umwege klar zu definieren, um zu einer gesetzlichen Definition und somit zu einem Versicherungsschutz zu finden. Berufskrankheiten werden durch die Bundesregierung mittels Rechtsverordnung als solche definiert.
Vergleich von privater und gesetzlicher Unfallversicherung
Bei einer privaten Versicherung ist es individuell geregelt, welche Schadensfälle und Schädigungsfolgen zu welchen Zahlungen führen. In der gesetzlichen sind diese jedoch klar geregelt. Liegt nun entweder eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall vor, welche zu Arbeitsunfähigkeit geführt haben oder welche eine Heilbehandlung notwendig gemacht hat, werden durch die jeweiligen Berufsgenossenschaften zunächst die Heilbehandlungen übernommen und/oder Verletztengeld gewährt. Nach Ablauf des Verletztengeldes kann es dann zu einer Rentenzahlung kommen. Dies geschieht jedoch nur, wenn die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen über die 26. Woche nach Eintritt des Versicherungsfalles hinaus, um mindestens 20 Prozent vermindert ist. Die jeweilige Rentenhöhe richtet sich dabei nach dem individuellen Jahresarbeitsverdienst beziehungsweise bei Kindern nach der maßgeblichen Bezugsgröße.
Für wen ist eine Unfallversicherung sinnvoll?
Im Vergleich zu der gesetzlichen kann sich der Abschluss einer privaten Versicherung dennoch, je nach individuellen Bedürfnissen, Ansprüchen und einzelner Risikofaktoren lohnen. Sinnvoll kann der Abschluss einer derartigen ergänzenden Versicherung vor allem dann sein, wenn die gesetzlichen Zahlungen nur gering ausfallen würden. Dies kann beispielsweise bei Berufseinsteigern oder auch bei Landwirten der Fall sein. Auch wenn spezielle Heilbehandlungen oder Hilfsmittel benötigt werden, kann eine ergänzende Absicherung sehr hilfreich sein.










