Was leistet die Berufsgenossenschaft?
Die Berufsgenossenschaft kümmert sich um die gesetzliche Unfallversicherung für die in der Privatwirtschaft in Unternehmen arbeitenden Mitarbeitern. Die Einzahlungen sind gesetzlich festgelegt und werden von den Unternehmen an die Genossenschaft bezahlt. Die Unfallversicherung tritt in Kraft, wenn ein Arbeitnehmer durch die Ausübung seines Berufes erkrankt ist oder sich eine Verletzung zugezogen hat. Die Zuständigkeit der Genossenschaft beinhaltet zudem die Festlegung von Richtlinien am Arbeitsplatz zum Schutz des Arbeitnehmers.
Durch Umfragen unter den Arbeitnehmern und Gesprächen mit den Unternehmensführungen können die Genossenschaften eine stete Qualitätskontrolle und Prüfung der bisherigen Arbeitsschutzrichtlinien durchführen. So wie sich Produkte in der Herstellung verändern, so bedingen vor allem neue Herstellungsverfahren neue Überprüfungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Ebenso sind es neue Gesundheitserkenntnisse im psychischen und physischen Bereich, die Einfluss nehmen auf die Veränderungen der Richtlinien im Arbeitsschutz. Die Unternehmen sind verpflichtet den Anforderungen der eigenen Genossenschaft nachzukommen und den Arbeitnehmern einen unfallfreien Arbeitsplatz bereit zu stellen. Selbstständige dagegen gehören der Genossenschaft nicht an.
Je nach Genossenschaft können regelmäßige Termine für den Besuch beim Amtsarzt anberaumt werden. Auf diese Weise sichert sich die jeweilige Genossenschaft dahingehend ab, dass die Arbeitnehmer im Laufe der Anstellung keine gesundheitlichen Schäden, bedingt durch die Verhältnisse am Arbeitsplatz und der ausgeübten Tätigkeit, davon tragen.
Leistungen
An oberster Stelle der Leistungen steht der Arbeitnehmer und die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes. Dazu gehört die Sicherheit am Arbeitsplatz ebenso wie die Absicherung der während der Arbeit zurückzulegenden Wege und Auswärtstermine. Tritt ein Unfall ein, übernimmt die Unfallversicherung die anfallenden Behandlungskosten und Rehabilitationsmaßnahmen. Ist nach einer schweren Krankheit eine Integration in den Beruf erforderlich, werden die entsprechenden Kosten der Eingliederung in den Arbeitsplatz ebenfalls von der Unfallversicherung übernommen. Ist ein Weiterarbeiten im bisherigen Arbeitsumfeld nicht möglich, ist die Genossenschaft weiterhin der Ansprechpartner und Berater für den Arbeitnehmer. Folgekosten für die Weiterbildung oder Ausbildung in einem anderen Beruf werden von der Unfallversicherung ebenfalls getragen. Die Genossenschaft setzt sich für das Wohl des Arbeitnehmers ein und begleitet diesen im gesunden, wie im erkrankten Zustand kompetent und umsichtig. Ist aufgrund eines Unfalls die Arbeitsunfähigkeit eingetreten, fällt die Zahlung einer lebenslangen Unfallrente ebenfalls in die Leistungen der Unfallversicherung. Neben der Beschäftigten aus Angestelltenverhältnissen in der Privatwirtschaft, gilt die Zuständigkeit der jeweiligen Genossenschaften auch für Personen mit keinen klassischen Arbeitsplatzverhältnissen wie in der Pflege durch pflegende Angehörige oder Haushaltshilfen sowie auch für Studierende, Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen.
Zugehörigkeit der Berufsgruppen
Jede Berufsgruppe wird einer bestimmten Berufsgenossenschaft zugeordnet. Es gibt die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Industrie (BG RCI) in Heidelberg, für Holz und Metall in Mainz, für Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) in Köln, für Nahrungsmittel und Gastgewerbe in Mannheim, für die Bauwirtschaft (BG BAU) in Berlin, für Handel und Warendistribution ebenfalls in Mannheim, für Verwaltung in Hamburg, für Transport und Verkehrswirtschaft und für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ebenfalls in Hamburg.
Jede hier vorgestellte Genossenschaft trägt den Bereich der Mitgliederverwaltung, sowie die Mitarbeiter im Außendienst. Letztere sorgen in Form von Schulungen in Unternehmen über die neuesten Anforderungen im Arbeitsschutz und im Rahmen von regelmäßigen Besuchen der Arbeitsplätze in Unternehmen für die Sensibilisierung und Einhaltung der aktuellen Richtlinien im Arbeitsschutz.










