Was bringt die betriebliche Krankenversicherung?
Wer an die Erhöhung des Gehalts denkt, der erzielt damit einen relativ kurzlebigen Motivationsfaktor und dies verbunden mit hohen Lohnnebenkosten. Viel wichtiger ist bei den Mitarbeitern doch die Gesundheit. Statt der Erhöhung des Gehalts der Mitarbeiter sollte besser in die betriebliche Krankenversicherung oder kurz bKV investiert werden. Die hohen Leistungen, von denen Mitarbeiter profitieren, sind spürbar und dabei ist das finanzielle Engagement im Vergleich gering. Die Gesundheit stellt dabei ein Dauerthema dar, während eine Gehaltserhöhung schnell wieder vergessen ist. Die bKV ist sinnvoll, günstig und zeitgemäß. Besonders in der heutigen Zeit spielt dies eine wichtige Rolle, nachdem bei den gesetzlichen Krankenversicherungen die Versorgungslücken immer größer werden.
Motivation der Betriebe
Immer mehr sorgen sich die Arbeitgeber aus Deutschland um die Bindung der Führungs- und Fachkräfte. An dieser Stelle kann die betriebliche Krankenversicherung ein sehr interessantes Instrument darstellen. Die Bindung und Motivation der Mitarbeiter kann durch eine gute Gesundheitsversorgung erhöht werden. Die private Zusatzversicherung wird heute von vielen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen zur zusätzlichen Vorsorge abgeschlossen. Dabei gibt es für die Arbeitnehmer allerdings Wartezeiten und eine Gesundheitsprüfung. Für eine zusätzliche Absicherung tragen dann die Versicherten selbst die Kosten und der Nettolohn wird verringert. Wird für die Belegschaft über das Unternehmen eine bKV angeboten, dann wirken Arbeitgeber dem entgegen. Für die Mitarbeiter wird durch den Arbeitgeber ein Gruppenvertrag für die bKV abgeschlossen. Im Prinzip ist der Arbeitgeber dann der Beitragszahler. Ein Arbeitnehmer ist dann die versicherte Person und auch der Versicherungsnehmer. Wird den Mitarbeitern dieser Schutz angeboten, so erhalten diese kostengünstige Gruppenkonditionen und ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung sind die Aufnahmebedingungen vereinfacht. Es ist wichtig, dass die arbeitsrechtliche Grundlage geschaffen wird, weil die betriebliche Krankenversicherung bei dem Arbeitnehmer einen zusätzlichen Sachbezug darstellt. Zu dem Arbeitsvertrag kann hier die individuelle Vertragsgrundlage oder die Betriebsvereinbarung die Regelung sein. Es ist auch möglich, die Kinder und den Ehegatten von dem Angestellten mit zu versichern. Für die Angehörigen ist dann allerdings eine Gesundheitsprüfung wichtig. Ist die Prüfung positiv, dann wird hier ebenfalls von günstigen Gruppenvertragskonditionen profitiert. Die bKV stellt eine gute Alternative zu einer Lohnerhöhung dar, denn die Beiträge für die bKV werden steuerlich gefördert, während bei der Lohnerhöhung nur ungefähr sechzig Prozent bei dem Arbeitnehmer ankommt.
Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Zu den Vorteilen für den Arbeitnehmer gehört die Möglichkeit der Mitversicherung von Familienangehörigen, keine Prüfung der Gesundheit und vereinfachte Aufnahmebedingungen, günstige Konditionen, von dem Brutto mehr Netto und die bessere Gesundheitsversorgung. Zusätzlich werden Leistungsausschlüsse und Beschränkungen von den gesetzlichen Versicherungen ideal geschlossen, es gibt keine Bindung an die Krankenkasse oder Krankenversicherung und es gibt bei dem Versicherungsschutz eine individuelle Gestaltung.
Zu den Vorteilen für den Arbeitgeber gehört der Imagegewinn, eine familienfreundliche Positionierung, Kosten- und Abgabeneinsparung, die Verkürzung von Krankenständen und Heilungsprozessen und die Motivation und Bindung von Führungs- und Fachkräften. Zusätzlich gibt es für den Arbeitgeber keine Bindung an eine Krankenversicherung oder eine Krankenkasse, besondere Firmenkonditionen können vereinbart werden und der Verwaltungsaufwand ist minimal.
steuerliche Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung
Die Arbeitsstelle schließt bei der arbeitgeberfinanzierten betriebliche Krankenversicherung eine Zusatzversicherung für die Belegschaft ab und übernimmt die Beiträge. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge zahlt, dann können diese lohnsteuer- bzw. einkommensteuerrechtlich wie Sachzuwendungen behandelt werden. Das wiederrum bedeutet, dass diese dann pro Mitarbeiter bis zu der Gesamtsumme pro Monat in Höhe von 44 Euro sozialabgaben- und lohnsteuerfrei sind. Falls die Freigrenze von 44 Euro überschritten ist, dann gibt es noch die Pauschal- oder Individualversteuerung.










